(AGB) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Training, Coaching sowie Vermietung von Räumlichkeiten und über die Lieferung von Studien, Lehrwerken und Softwareartikeln – Stand: Mai 2017
Präambel
die Berater (im weiteren Auftragnehmer genannt) nimmt Aufträge ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Der Kauf und/oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax, Post oder Email) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Anmeldungen zu Seminaren und Projekten
Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen beziehungsweise Stornierungen werden nur schriftlich (Post, Fax und Email) entgegengenommen. Jede Anmeldung gilt als verbindlich.
Stornobedingungen
Offene Seminare
Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist keine Stornogebühr zu entrichten. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, ab 1 Woche vor Seminarbeginn 100 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt. Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. ErsatzteilnehmerInnen können zu jedem Zeitpunkt genannt werden.
Firmeninterne Trainings
Bei ersatzloser Stornierung ab 4 Wochen vor dem Beginn eines Seminars werden 40 %, ab 4 bis 2 Wochen werden 60 %, 2 Wochen bis 8 Tage 80 %, danach 100 % des Seminarpreises in Rechnung gestellt. Bei Verschiebung auf einen anderen Termin werden 10 % Manipulationsgebühr verrechnet. Weiters werden, bei Stornierung, allfällig eingeforderte Drittkosen (Hotel etc.) an den Auftrag geber weiterverrechnet.
Coaching
Coachingeinheiten können bis zwei Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Bei Absage am Vortag, am gleichen Tag oder nicht abgesagte Termine werden diese zu 100% verrechnet.
Raummieten
Bis 3 Wochen vor dem gebuchten Termin ist keine Stornogebühr zu entrichten. Bei Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 50 %, ab 1 Woche vor dem gebuchten Termin 100 % der Raummiete in Rechnung gestellt. Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Bei Verschiebung auf einen anderen Termin innerhalb von 3 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 10% Manipulationsgebühr verrechnet, davor entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Änderungen im Veranstaltungsprogramm
die Berater übernehmen keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und Internetseiten. Weiters behalten sich die Berater organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Ebenso hängt das Zustandekommen von Veranstaltungen von einer MindestteilnehmerInnenzahl ab.
Lieferung und/oder Leistungserbringung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und/oder Leistungserbringung auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transport unternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht andere Erfüllungsorte wechselseitig festgelegt wurden.
Preise
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt entweder vor und/oder parallel mit (offene Veranstaltungen), oder umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwalts und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
Copyrights
Alle vom Auftragnehmer gelieferten Produkte sind – unabhängig von der Lieferform – © by die Berater. Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Genehmigung zu kopieren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder auf irgendwelchen Medien zu publizieren.
Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von € 15,– zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Lieferung und/oder Leistungserbringung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und/oder Leistungserbringung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist aus geschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Schlussbestimmungen
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe und Bezeichnungen meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich wenden sich alle Dienstleistungs- und Lieferangebote gleichermaßen an beide Geschlechter. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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